Unternehmen, die immer noch keine Registrierungsnummer haben, obwohl sie sich lange vor dem 23.11. 2005 korrekt angemeldet haben, sind in bester Gesellschaft. Die Stiftung EAR behauptet in dem Dokument "Registrierung b2c-Hersteller" auf der Startseite zwar:
"Seit Montag, 12. Dezember 2005, sind alle Unternehmen, die bis zum 23.11., 24 Uhr den Registrierungsantrag für b2c-Geräte vollständig (d.h. mit allen Unterlagen) und prüffähig bei EAT gestellt haben, registriert und erhielten eine Registrierungsnummer."
Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Mir sind eine ganze Reihe von Unternehmen bekannt, bei denen das nicht stimmt. E-Mails an die EAR, die nach der fehlenden Registrierungsnummer oder dem Grund der Verzögerung fragen, werden ignoriert.
